1. Unterricht / Unterrichtsausfall / Krankheit

Der Unterrichtsvertrag wird befristet auf maximal 2 Jahre abgeschlossen und endet zum 30.9. des betreffenden Jahres. Danach kann erneut ein Vertrag abgeschlossen werden.

Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Schülers oder des Lehrers ausfallen, werden nicht nachgeholt, die Verpflichtung des Schülers zur Zahlung des Unterrichtshonorars bleibt hiervon unberührt. Bei Erkrankung des Lehrers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach Ablauf eines Unterrichtsausfalls von mindestens 4 Wochen.

Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.

Bei nicht krankheitsbedingtem Unterrichtsausfall gilt folgendes: Ist der Lehrer verhindert, so holt er den Unterricht nach Möglichkeit nach. Falls dies nicht möglich ist, verliert der Lehrer für die ausgefallene Unterrichtszeit den Honoraranspruch. Bei Verhinderung oder Versäumnis des Schülers bleibt der Honoraranspruch des Lehrers
in jedem Fall bestehen.

 

2. Ferien
Der Unterricht wird wöchentlich an etwa 38,5 Wochen im Jahr erteilt. An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entfällt der Unterricht, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Das monatliche Honorar berechnet sich aus einem ganzjährigen Durchschnitt, in den die ferienbedingten Unterrichtsausfälle bereits einkalkuliert sind.

Die Zahl der unterrichtsfreien Tage pro Jahr entspricht jener der allgemeinbildenden Schulen in Neuenburg am Rhein und deckt sich weitestgehend mit deren Schulferien.

Eine aktuelle Übersicht der Ferienzeiten finden Sie >HIER< (Abweichungen sind gegebenenfalls rot markiert).

 

3. Honoraranhebung

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars ist zulässig und muss mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Schüler ist berechtigt, nach Erhalt der Benachrichtigung über eine Honoraranhebung binnen einer Frist von 2 Wochen das Unterrichtsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
 

4. Kündigung

Unterrichtsverträge können zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Sie enden automatisch nach spätestens 2 Jahren zum 30.9. des betreffenden Jahres. Danach kann erneut ein Vertrag abgeschlossen werden. PLUS-Module können jederzeit hinzu gebucht und ebenfalls zum 31.3. und 30.9. wieder gekündigt werden.

  

5. Einzelunterricht PLUS

Die Tarife für den Einzelunterricht PLUS berechnen sich ebenfalls aus einem ganzjährigen Durchschnitt, in den ferienbedingte Unterrichtsausfälle bereits einkalkuliert sind. Der Lehrer behält sich zudem vor, beide Inhalte gemäß seiner fachlichen Einschätzung in einem variablen Verhältnis zu mischen, sodass sich der Schwerpunkt in Absprache mit dem Schüler phasenweise verschieben kann. Der Lehrer beachtet dabei stets das vertraglich vereinbarte Zeitverhältnis und versucht dieses hinsichtlich des Jahresdurchschnitts so exakt wie möglich einzuhalten.

 

6. Duounterricht

Unterricht im Duo erfolgt stets in einem erweiterten Zeitrahmen, der ausreichend Raum für individuelle Übe- und gemeinsame Lernphasen bietet. Rechtlich hat jeder Vertragspartner Anspruch auf die Hälfte der gemeinsamen Unterrichtszeit. Das Zeitkontingent der anderen Duofraktion ist nicht übertragbar.

Bei Erkrankung oder sonstigem Fernbleiben eines der beiden Duopartner vom Unterricht wird ersatzweise Einzelunterricht in folgendem Zeitumfang erteilt: 30 statt 45 Minuten; 45 statt 60 Minuten. Dies geschieht mit Hinblick auf die erhöhte Unterrichtsintensität gänzlich im Interesse des Schülers.

Bei vorzeitiger Kündigung eines Duopartners während des laufenden Schulhalbjahres wird bis zum nächsten regulären Kündigungstermin wie im oben genannten Fall verfahren. Der Vertrag des verbleibenden Schülers wandelt sich, nach individueller Absprache, jedoch spätestens zum nächsten regulären Kündigungszeitpunkt, in einen ordentlichen Einzelunterrichtsvertrag um, sofern kein adäquater Ersatzpartner verfügbar ist oder ordentlich gekündigt wird. Dies hat die entsprechenden Änderungen von Honorar und Unterrichtsdauer gemäß der aktuellen Preisliste zur Folge.

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